Informationen zur geänderten Corona-Betreuungsverordnung

Liebe Eltern der Friedrich-Fröbel-Schule,

die gestern in Kraft getretene Neufassung der Corona-Betreuungsverordnung regelt unter anderem die ab sofort bestehende Testpflicht für die Schulen. Hierüber informiere ich Sie mit diesem Elternbrief.Laut Corona-Betreuungsverordnung ist der Besuch der Schule ab sofort an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.

Alternativ ist es möglich, eine negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die nicht getestet werden sollen, können nicht am Präsenzunterricht oder dem Betreuungsangebot teilnehmen. Diese Kinder erhalten die bekannte Form des Distanzunterrichts.

Die Selbsttestung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das Ergebnis schriftlich versichern. Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn Sie dies wünschen.

Wichtig für Sie als Eltern ist es sicher, zu wissen, dass nicht wir die Kinder testen, sondern diese den Test selbst durchführen, angeleitet durch die Lehrerin. Es handelt sich nicht um einen Test, bei dem man mit dem Teststäbchen den Rachen oder den tiefen Nasenbereich abstreicht. Das Stäbchen wird im vorderen Nasenbereich kreisend an der Nasenwand entlang geführt. Die Kinder werden von ihrem Lehrer oder ihrer Lehrerin, in der Notbetreuung vom pädagogischen Personal, kleinschrittig angeleitet. Jedes Kind nimmt pro Woche zweimal an einem solchen Selbsttest teil.

Sollte das Testergebnis positiv sein, werden Sie als Eltern umgehend informieren. Sie müssen Ihr Kind dann zeitnah abholen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Arzt auf, der einen PCR-Test durchführt. Erst nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses ist das Kind wieder zum Schulbesuch zugelassen. Ist der Selbsttest negativ, werden Sie hierüber nicht extra von uns informiert. Ein ungültiges Ergebnis führt nicht dazu, dass am gleichen Tag ein weiteres Mal getestet wird.

Für Sie als Eltern gilt nach wie vor ein Betretungsverbot für die schulischen Räumlichkeiten. Sofern Sie aus einem wichtigen Anlass ein Gespräch in der Schule mit uns führen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Selbstverständlich besteht die Testpflicht auch für das gesamte schulische Personal.

Dies ist für uns alle eine außergewöhnliche und merkwürdige Situation. Seien Sie versichert, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind und wir sensibel mit denen uns anvertrauten Kindern umgehen.

Herzliche Grüße

Anke Weber